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Generalversammlung

23. Februar 2017 @ 19:00 - 22:00

Die Generalversammlung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
1. Jahresbericht 2016 des Vorstands
2. Kassenbericht
3. Prüfungsbericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands und des Beirats
5. Neuwahl eines Kassenprüfers
6. Außerordentliche Neuwahl eines Schatzmeisters (siehe Erläuterungen)
7. Satzungsänderung (siehe Erläuterungen)
8. Wahl eines geschäftsführenden Schatzmeisters (siehe Erläuterungen)
9. Verschiedenes
Vorschläge für zusätzliche Tagesordnungspunkte und zum Punkt „Verschie-
denes“ erbitten wir schriftlich bis zum 15. März 2017 an unsere Geschäfts-
stelle, Kuhler Str. 24, 26939 Ovelgönne.
 
Erläuterungen zu TOP 6 bis TOP 8 der Tagesordnung Außerordentliche Neuwahl eines Schatzmeisters. Da Stefan Baumann sein Amt als Schatzmeister niedergelegt hat, steht die DFG vor der Aufgabe, einen neuen Schatzmeister zu suchen. Die beste Möglichkeit ist, dass eines der Vereinsmitglieder dieses Amt übernimmt. Der Vorstand fragt Sie deshalb, wer von Ihnen bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Bitte, melden Sie sich in diesem Fall möglichst umgehend bei der 1. Vorsitzenden der DFG.
Als Alternative besteht nach dem allgemeinen Vereinsrecht die Möglichkeit, den Vorstand auf zwei Personen (1. und 2. Vorsitzende/r) zu beschränken und die Aufgaben des Schatzmeisters einer fachlich kompetenten Person zu übertragen, die nicht Mitglied der Gesellschaft ist. Diese sollte für ihre Arbeit bezahlt werden, da sie nicht – wie der Vorstand – ehrenamtlich tätig ist. Diese Alternative erfordert eine Änderung des § 4 („Vorstand“) unserer Satzung, dessen Anfang derzeit lautet:
 
㤠4 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern:
a) dem/der Vorsitzenden 
b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem/der Schatzmeister(in)
…“ 
 
Für den Fall, dass sich unter den Mitgliedern der Gesellschaft kein Interessent für das Vorstandsamt des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin findet, schlägt der Vorstand die folgende Ergänzung von § 4 der Satzung vor:
„Die Mitgliederversammlung kann die Aufgaben des Schatz-
meisters/der Schatzmeisterin einer fachkundigen Person über-
tragen, die nicht Mitglied des Vereins ist. Für diese Tätigkeit
kann eine finanzielle Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
In diesem Fall besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern,
dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzen-
den.“
 
Die übrigen Absätze des § 4, die die Arbeit des Vorstands regeln, bleiben unverändert.
Satzungsänderungen erfolgen nach den Vorschriften des § 9 der derzeitigen Satzung:
„§ 9 Satzungsänderungen
 
„Eine Änderung der Satzung kann durch die Mitgliederver-
sammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der Erschienenen
beschlossen werden. Die Satzungsänderung muss Gegenstand
der Tagesordnung sein.“ 

Details

Datum:
23. Februar 2017
Zeit:
19:00 - 22:00

Veranstaltungsort

Kulturzentrum im PFL
Peterstraße 3
Oldenburg, Niedersachsen 26121 Deutschland
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